„Die beste Vorsorge für das Alter ist, daß man sich nichts entgehen läßt, was Freude macht. Dann wird man später die nötige Müdigkeit haben und kein Bedauern, daß die Zeit um ist.“

 


Vorsorgeverfügungen für den Notfall

Wir, als Vorsorgekanzlei müssen immer wieder feststellen, dass die Kunden mit dem Thema „Vorsorgeverfügungen“ alleine gelassen werden. Hierzu können wir Ihnen eine zeitgemäße Hilfestellung geben.

In einer ruhigen Minute ausgefüllte Vollmachten und Verfügungen, bilden im Bedarfsfall eine gute Basis für viele – manchmal lebensnotwendige – Entscheidungen und ermöglichen es Ihrem Hausarzt, dem Rettungsdienst, Ihrer Familie und Ihren Angehörigen Ihrem eigenen Willen entsprechend zu handeln.

Folgende Vorsorgeverfügungen können für den Ernstfall hinterlegt werden:

·        Vorsorgevollmacht für Gesundheits- und persönliche Angelegenheiten

·        Vollmacht für alle Vermögensangelegenheiten

·        Betreuungsverfügung

·        Patientenverfügung.